Das FFH-Gebiet Blau und Kleine Lauter liegt im Osten von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen zur Ausweisung angemeldet und durch Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019), ausgewiesen.

Lage

Das rund 1626 Hektar große Schutzgebiet Blau und Kleine Lauter liegt in den Naturräumen Mittlere Flächenalb und Lonetal-Flächenalb. Seine 12 Teilgebiete befinden sich in den Gemeinden Berghülen, Blaubeuren, Blaustein und Dornstadt im Alb-Donau-Kreis sowie in der kreisfreien Stadt Ulm.

Beschreibung

Der Landschaftscharakter des Schutzgebiets wird im Wesentlichen von den Tälern der Kleinen Lauter und der Blau geprägt. Es umfasst den gesamten Verlauf beider Flüsse bis zum Stadtgebiet von Ulm. Die Talauen beider Gewässer sind weitgehend waldfrei und von Grünland geprägt. Die Talflanken sind von offenen Magerrasen und Wacholderheiden bzw. von naturnahen Waldbeständen geprägt und mit zahlreichen Felsformationen durchsetzt.

Im Arnegger Ried sind Reste eines Übergangs- und Schwingrasenmoors vorhanden.

Beide Bäche sind Lebensraum für mehrere streng geschützte Arten wie Bachneunauge und Groppe.

Schutzzweck

Lebensraumtypen

Folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie kommen im Gebiet vor:

Arteninventar

Folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse kommen im Gebiet vor:

Zusammenhängende Schutzgebiete

Folgende Naturschutzgebiete sind Bestandteil des FFH-Gebiets:

  • Arnegger Ried
  • Kleines Lautertal
  • Untere Hellebarten

Siehe auch

  • Liste der FFH-Gebiete in Baden-Württemberg

Einzelnachweise

Weblinks

  • Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet „Blaue und Kleine Lauter“
  • Steckbrief des FFH-Gebietes Blau und Kleine Lauter im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
  • Regierungspräsidium Tübingen (Hrsg.): Managementplan für das FFH-Gebiet 7524-341 „Blau und Kleine Lauter“. bearbeitet vom Planungsbüro PAN GmbH, München. 20. September 2019 (214 S., baden-wuerttemberg.de [PDF]). 

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